Was bedeutet im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer/innen) von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einem Dritten (Entleiher/Kundenbetrieb) gegen Entgelt für begrenzte oder unbegrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt der Entleiher (Kundenbetrieb).
Was bedeutet zur Direktvermittlung? -an den Kunden!-
In diesem Fall heißt Direktvermittlung, dass hier der direkte Kontakt zur Firma (Auftraggeber) nur über uns hergestellt wird. Wir suchen für den Auftraggeber (Firma) nach geeigneten Kandidaten (Bewerber/in) und treffen vorab eine „passgenaue Vorauswahl“ unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche vom Auftraggeber. Sollte sich der Auftraggeber zum Schluss für Sie entscheiden, schließen Sie dann auch direkt einen Arbeitsvertrag mit dem Auftraggeber (Kundenbetrieb) ab. Die Entlohnung für unsere organisatorische Arbeit, übernimmt hierbei der Auftraggeber und ggf. auch der Bewerber/in, anhand eines „Vermittlungsgutscheines von seiner zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter“.
Für den Bewerber/in entstehen natürlich keine privaten/persönlichen Kosten!
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Beim Arbeitsmodell Zeitarbeit ist der Arbeitnehmer/in –(vorher Bewerber/in) bei einer Zeitarbeitsfirma/Personaldienstleister angestellt, die ihn bzw. sie an Betriebe/Kundenbetriebe ausleiht. Zeitarbeit ist also ein festes Arbeitsverhältnis, bei dem häufig die Einsatzstellen (unterschiedliche Kundeneinsätze) wechseln können.
Wer ist mein Arbeitgeber? –Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung!-
Der Arbeitnehmer (vorher Bewerber/in) schließt seinen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma/Personaldienstleister ab, nicht mit dem Kundenunternehmen, in dem er eingesetzt wird. Die Verleihfirma (Personaldienstleister) muss als Arbeitgeber auch alle Sozialbeiträge abführen. Gleichzeitig hat ein/e Zeitarbeiter/in (Leiharbeitnehmer/in) in seiner Einsatzfirma (Kundenbetrieb) einen zweiten Ansprechpartner, dessen Anweisungen er absolut nachkommen muss.
Wie funktioniert der Verleih an Kundenbetriebe?
Das Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleistungsunternehmen) regelt insbesondere die/alle Einsätze des/der Zeitarbeitnehmers/-in bei den verschiedenen Kundenbetrieben. Die neuen Einsätze müssen dem/der Zeitarbeitnehmer/in jedes Mal schriftlich, mündlich oder ggf. telefonisch mitgeteilt werden. Sie üben somit vielseitige Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen (Kundenbetrieben) aus. Die Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz ist Sache des entleihenden Betriebes.
Welche Daten erhält der Kunde von mir, wenn ich ihm vorgestellt werde?
Wenn wir Sie im Bereich der „Arbeitnehmerüberlassung“ bei unseren Kunden anbieten, erhält der Kunde natürlich ein anonymisiertes Mitarbeiterprofil. Im Bereich der „Personalvermittlung (Direktvermittlung an den Kunden)“ erhält der Kunde im Vorfeld auch nur ein anonymes Mitarbeiterprofil. Dann stellen wir Sie persönlich bei Kunden im Kundenbetrieb vor –quasi als Moderator-.
In einem solchen Gespräch erhält der Kunde dann die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die wir vorher bei dem Bewerbungsverfahren in unserem Hause, von Ihnen erhalten haben.
Was muss der Arbeitsvertrag enthalten?
Der Vertrag hält fest: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer des Arbeitsverhältnisses, den Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, vereinbarte Arbeitszeit, Urlaubstage, Weihnachtsgeld und Kündigungsfristen.